AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Chiemsee.rocks Webdesign
Benjamin Richter
Kirchplatz 11
83125 Eggstätt
Kontakt
E-Mail: info@chiemsee.rocks
Telefon: +49 173 5844826
1. Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Chiemsee.rocks Webdesign (nachfolgend Agentur genannt) und dem Kunden umfassend.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Gegenstand des Vertrags, Vertragsabschluss
- Gegenstand des Vertrags mit dem Kunden sind die Leistungen eines Webdesigners bzw. Grafikdesigners. Die vertragsspezifischen von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. ggf. der Auftragsbestätigung. Die Angebote der Agentur sind bis zum Vertragsschluss freibleibend.
- Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Kunden in Textform (E-Mail oder Postweg) zustande.
- Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen stellen neue Aufträge dar, die gesondert zu vergüten sind, sofern sich heraus ein Mehraufwand ergibt.
3. Leistungsumfang und Abnahme
- Vom Leistungsumfang grundsätzlich nicht erfasst ist die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungen der Agentur. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Leistungen.
- Alle Aufwendungen und Auslagen, die vom Kunden gewünscht und nicht bereits gemäß der Leistungsbeschreibung von der Agentur zu übernehmen sind, werden nach Aufwand und den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet.
4. Mitwirkungspflichten und Abnahme
- Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche Fragen, welche die Durchführung des Vertrags betreffen, abstimmen.
- Der Kunde ist gehalten, im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, auf eigene Rechnung mitzuwirken. Insbesondere hat er die zur Erfüllung notwendigen Informationen und Dokumentationen, Materialien und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für das zur Vertragserfüllung benötigte Personal. Einzubindende Texte, Bilder, Grafiken und andere Materialien sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zu übermitteln.
- Der Kunde hat die im Rahmen der Korrekturrunden vorgelegten Zwischenergebnisse binnen 5 Werktagen ab Eingang beim Kunden zu überprüfen. Bei nicht rechtzeitiger Rückmeldung gelten sie als vom Kunden abgenommen.
- Die Kosten eines etwaigen Mehraufwandes, der darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist, hat der Kunde zu tragen und können von der Agentur gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Nach Ablauf von 14 Tagen ab Erhalt der fertigen Leistungen gilt diese als abgenommen.
- Die beschriebenen Eigenschaften der Leistung werden nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert. Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen verweigert werden.
- Änderungen nach Abnahme der Website sind kostenpflichtig.
5. Leistungszeit
- In Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Kunden), höherer Gewalt (z.B. allgemeine Störung der Telekommunikation), Verzug bei Zulieferern und Eingriffe von Dritten auf die Leistung, hat die Agentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur, den Leistungszeitraum, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern.
- Die Agentur informiert den Kunden rechtzeitig über absehbare Leistungsverzögerungen. Sofern sie diese Verzögerungen zu verantworten hat, bemüht sie sich, die Terminverzüge umgehend aufzuholen.
- Gerät die Agentur mit einer Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde unmöglich, so ist die Haftung der Agentur auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt. Bei Lieferverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung, der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, berechtigt.
6. Zahlungsbedingungen, -verzug und Abrechnung
- Die Agentur erstellt eine ordnungsgemäße Rechnung. Der Gesamtbetrag ist nach Rechnungsstellung, falls nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne jeglichen Abzug fällig. Die Zahlung des Honorars erfolgt grundsätzlich per Überweisung.
- Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Abschlagszahlung für die erbrachten Leistungen verlangen.
- Der Kunde hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss den Auftrag zu stornieren. In diesem Fall behält sich die Agentur das Recht vor 10 % des Auftragswerts in Rechnung zu stellen, soweit mit der Umsetzung des Auftrags noch nicht begonnen wurde. Andernfalls wird die Leistung nach dem bis zur Stornierung des Auftrags getätigtem Aufwand abgerechnet.
- Angemessene Aufwendungen und Auslagen (Reisekosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten) werden nach Aufwand abgerechnet.
- Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe des Honorars.
- Hosting- und Wartungsverträge werden für ein Jahr geschlossen. Soweit nicht eine Vertragspartei den Vertrag vor Ablauf dieser Laufzeit kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um einen weiteren Monat. Die Verträge können 30 Tage vor Vertragende zum Ende des Vertrags gekündigt werden. Das Pauschalentgelt für das Hosting und/oder die Betreuung der Website wird dem Kunden regelmäßig in Rechnung gestellt.
- Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungstermine hat die Agentur einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem auf den Zahlungstermin folgenden Tag. Bei länger andauerndem Zahlungsverzug und Verstreichen einer angemessenen Frist zur Zahlung kann die Agentur den Vertrag fristlos kündigen oder eine weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zu einer Teilzahlung zurückstellen und für die restliche Leistung eine Vorauszahlung verlangen.
7. Fremdleistungen
- Die Agentur ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst zu erbringen oder dritte Dienstleister damit zu beauftragen. Bei der Bestellung von Fremdleistungen kann die Agentur in jedem Einzelfall entscheiden, ob in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bestellt wird oder im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dienstleister sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderlichen Fachqualifikationen verfügt.
- Auslagen für technische Nebenkosten (z.B. Bilderkauf und Druckkosten) sind vom Kunden zu tragen.
- Ist zwischen den Parteien die Überwachung der Produktion oder der Herstellung von Fremdleistungen vereinbart, ist die Agentur berechtigt, die notwendigen Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
8. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Alle Leistungen der Agentur wie Präsentationen, Skizzen, Konzepte, Layouts und ähnliches unterliegen den Vorschriften des Urheberschutzgesetzes. Dessen Bestimmungen, insbesondere §§ 31 ff UrhG und §§ 97 ff UrhG, gelten zwischen den Parteien hinsichtlich der Leistungen der Agentur auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, insbesondere die sogenannte Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
- Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Agentur.
- Nach vollständiger Bezahlung der Leistungen wird dem Kunden das Nutzungsrecht an den erstellten Websites, Designs (Logos, Layouts, Grafiken usw.) und Fotos eingeräumt. Dies umfasst auch das Recht zur Übersetzung und Bearbeitung der Websites. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
- An Konzepten und Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Die Eigentumsrechte an Konzeption, Design und Programmierung bleiben, soweit vertraglich nicht anders geregelt, bei der Agentur. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht. Entwürfe in gedruckter oder elektronischer Form dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder geändert oder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.
- Konzepte und Ideen, die die Agentur vor Vertragsschluss in Vorleistung für den potentiellen Kunden erbracht hat, unterliegen ebenfalls dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.
- Die Agentur räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Agentur. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Kunden bei der Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
- Der Kunde überträgt der Agentur alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Daten (wie Texte, Fotos, Grafiken und ähnliches) und Mitwirkungsleistungen.
- Der Kunde versichert, der Inhaber der für die Erstellung des Vertragsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu sein und dass durch den Vertrag Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden.
9. Haftung, Gewährleistung
- Die Haftung der Agentur auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 9 eingeschränkt.
- Die Agentur haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte.
- Soweit die Agentur dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Agentur beim Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, sowie solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten war. - Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Agentur für Sachschäden und darauf resultierende weitere Vermögensschäden auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
- Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung, es sei denn, die Agentur trifft gerade bei der Auswahl ein Verschulden.
- Mit der Freigabe von Leistungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren technische und funktionelle Richtigkeit. Für solchermaßen vom Kunden freigegebenen Leistungen entfällt jede Haftung der Agentur.
- Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der Leistungen gegen den Kunden geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen.
- Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen, etwaige Mängel sind unverzüglich geltend zu machen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Leistung geltend zu machen. Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach der Erbringung der Leistung bzw. der Übergabe der Leistungen.
- Die Haftung für die urheber-, design- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Leistungen der Agentur ist ausgeschlossen. Der Kunde hat die Schutzrechtrecherche selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. Dies gilt nicht, wenn die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungen der Agentur individualvertraglich vereinbart und gesondert vergütet wird.
- Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde ist für alle von ihm oder Dritten produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch die Agentur findet nicht statt.
- Die Einschränkungen dieser Ziffer 9 gelten nicht für die Haftung der Agentur wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Referenznennung
- Die Agentur hat das Recht, auf allen erstellten Websites, entworfenen Produktionen und deren Vervielfältigungsstücken, insbesondere Anzeigen in Printmedien und alle Druckprodukte, mit vollem Namen und der Internetadresse in angemessener Schriftgröße als Hersteller der Leistung genannt zu werden, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeldanspruch zusteht.
- Die Agentur ist berechtigt, sämtliche in Erfüllung des Vertrags entstandenen Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in Print- und elektronischen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen. Der Kunde kann dieses Recht jederzeit schriftlich widerrufen.
11. Vertraulichkeit
- Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des jeweiligen Vertrags, bei dessen Abwicklung gewonnene Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Der Vertragspartner stellt sicher, dass auch seine Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer Informationen gemäß 11.1 ebenso vertraulich behandeln.
12. Datenschutz, Aufbewahrung, Sicherheit
- Im Rahmen der Kundenbetreuung und Auftragsabwicklung werden Daten des Kunden mittels EDV bearbeitet und über den Zeitraum des Auftrags hinaus gespeichert. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden.
- Die Weitergabe von Daten an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist (z.B. bei der Anmeldung von Domains, Bestellung von Fremdleistungen).
- Der Kunde stellt die Agentur von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Leistungen nach der Übergabe frei. Das gilt auch für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das innerhalb eines Monats nach Erbringung der Leistung vom Kunden nicht abgefordert wird.
- Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten, die ihm von der Agentur übermittelt werden, sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen.
- Der Kunde ist für alle von ihm oder Dritten produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch die Agentur findet nicht statt.
13. Schlussbestimmungen
- Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Geschäftssitz der Agentur vereinbart, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sind grundsätzlich unverbindlich und im Zweifel unwirksam. Zur Änderung der Schriftformklausel ist die Schriftform notwendig.